Beim Kauf fallen einige Nebenkosten an. Die Prozentbeträge beziehen sich immer auf den Kaufpreis.
Grunderwerbssteuer 3,5%
Grundbuchseintragungsgebühr 1,1%
Maklerprovision 3% + 20% USt.
Vertragserrichtung 1-2% + 20% USt. (abhängig von Notar/Anwalt)
ggf. bei Bankenfinanzierung/Bauspardarlehen:
Pfandrechtseintragung 1,2% (oder Rangordnung 0,6%)
Vermittlungsprovision/Bankenbearbeitungsgebühr 1,5-3%
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Der Eigentümer z.B. einer Wohnung (= Vermieter) überlässt dem Mieter die Wohnung zu einem vereinbarten, in der Regel monatlich zu bezahlenden Betrag. Neben dem Vermieter muss auch der Mieter einige Punkte einhalten:
Sorgsame Behandlung des Mietgegenstandes, sowie der allgemeinen Teile des Hauses
Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen Bewohnern im selben Wohnhaus
Einhaltung der Hausordnung
Pünktliche Bezahlung der Miete
Prinzipiell kann der Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden. Für eine Befristung ist allerdings Schriftform erforderlich. Aus Beweisgründen sollte zur eigenen Sicherheit immer ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden.
Wenn während der Mietdauer Wände stark farbig ausgemalt worden sind mit der Bedingung, dass bei Rückgabe der Ursprungszustand wiederhergestellt wird, ist der Mieter verpflichtet, diesen wiederherzustellen. Für gewöhnliche Abnützung kann der Mieter aber nicht belangt werden.
Bei Einfamilienhäusern oder Gebäuden, wo das MRG nicht anwendbar ist, treffen wenn nicht anders vereinbart, den Vermieter alle Erhaltungsmaßnahmen, wie auch das Ausmalen.
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Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, muss er Folgendes enthalten:
Mietzins
Betriebskosten
Recht auf Indexanpassung
Hausordnung
Zahlungsart und Termin
Kautionshöhe
Genau Adresse des Objekts und zugehörige Räumlichkeiten (z.B. Keller)
Sondervereinbarungen müssen auch festgehalten werden.
Wie der Name schon sagt, liegt der Unterschied im Zeitraum der Befristung. Allerdings ergeben sich dadurch verschiedene Folgen. Ein befristeter Mietvertrag über Wohnungen muss mindestens 3 Jahre betragen. Weiters verlängert sich ein befristeter Mietvertrag automatisch um 3 Jahre, wenn der Endtermin von keiner Partei geltend gemacht wird. Wird nach diesen 3 Jahren wieder nichts unternommen, geht der Mietvertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag über.
Der Vermieter darf nicht zu viel Betriebskosten verlangen. Diese müssen nach einem geregelten Verteilungsschlüssel aufgeteilt werden. Der Mieter kann für den Fall, dass er die Kosten zu hoch erachtet, Einsicht in die Betriebskostenabrechnung verlangen. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, einmal im Jahr die Abrechnung des vergangenen Jahres den Mietern zur Einsicht zugänglich zu machen.
Der Vermieter darf das Halten von größeren Haustieren (z.B. Hunde und Katzen) verbieten. Laut OGH Urteil kann das Halten von kleinen Tieren (z.B. Hamstern, Meerschweinchen, etc.) nicht verboten werden.
Ob ein Hauptmietvertrag oder ein Untermietvertrag vorliegt, hängt von der rechtlichen Stellung des Vermieters ab.
Beispiele:
der Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung – dann ist es ein Hauptmietvertrag
der Vermieter ist der Hauptmieter der Wohnung – dann ist es ein Untermietvertrag
Untervermieten kann im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Im Vollanwendungsbereich des MRG ist ein derartiger Ausschluss nicht erlaubt. Allerdings nur, wenn der eigentliche Hauptmieter auch in der Wohnung wohnt.
In diesem Fall muss der Untermieter gleichzeitig mit dem Hauptmieter aus der Wohnung ausziehen. Deshalb ist es immer ratsam, einen Hauptmietvertrag abzuschließen.
Zwischen Untermietvertrag und Hauptmietvertrag ist nicht sehr viel Unterschied. Der Vertrag muss genau so bestimmte Punkte enthalten:
Name der beiden Vertragsparteien
Darstellung der Wohnung
Untermietzins und Kaution
Kündigungsfristen
Prinzipiell ist zu empfehlen, je genauer und ausführlicher der Vertrag, umso sicherer ist dies für eventuelle Streitfälle. Ebenso sollte die Haftung in Schadensfällen geregelt werden.
Bei der Mietervereinigung oder der Arbeiterkammer gibt es Vorlagen für Untermietverträge zum Gratis-Download.
Wenn der Hauptmieter mehr als 50% auf den Hauptmietzins (ohne BK) aufschlägt, kann der Vermieter den Hauptmieter kündigen.
Nach Ablauf eines Jahres kann der Mieter den Mietvertrag im 13. Monat unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit den Mietvertrag schriftlich gekündigt werden.
Eine frühere einvernehmliche Kündigung mit dem Vermieter ist jederzeit möglich.
Nein, im Anwendungsbereich des MRG ist der Mieter dahingehend geschützt, dass ein vorzeitiges Kündigen des Mietvertrages durch den Vermieter nur unter schweren Bestimmungen möglich ist. Ein Grund wäre z.B. wenn der Mieter das Leben anderer Mieter im Haus bedroht oder wenn der Mieter sich weigert, die Miete zu zahlen.