Die aktuelle Lage zur Grunderwerbssteuer und wie hoch die GrESt bei Erbschaft ist findet ihr hier!
Grunderwerbsteuer bei Erbschaft und klassische Grunderwerbsteuer (GrESt)
Ein heikles aber wichtiges Thema. Es macht keinen Unterschied ob ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geerbt wurde. Seit August 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben. Leider schließt das nicht aus, dass es dennoch zu einer hohen Steuerbelastung kommen kann. Denn auch im Erbfall ist die Grunderwerbsteuer (kurz: GrESt) fällig. Dabei bildet nicht das Haus, sondern der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. Bei gewöhnlich genutzten Grundstücken (ausgen. Land- und Forstwirtschaft) ist die Steuer bzw. der Steuersatz gestaffelt:
Bei einem Grundstückswert von 450.000€ wäre die Grunderwerbsteuer also
Die Immobilienertragssteuer bleibt grundsätzlich in der Erbfolge unbeachtet. Doch wie immer, gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Grundstück aus Erbwegen gegen eine Ausgleichszahlung aus eigenen (bzw. nicht im Nachlass enthaltenen) Mitteln übertragen wird – kann es zu einer Vorschreibung der ImmoESt (abhängig von der Höhe der Zahlung) kommen.
Zum klassischen Kauf und der Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer im klassischen Erwerb ist 3,5%. Dabei ist nicht der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage, sondern der Kaufpreis.
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