Grunderwerbsteuer bei Erbschaft einer Immobilie, was Sie darüber wissen sollten

Die aktu­el­le Lage zur Grunderwerbssteuer und wie hoch die GrESt bei Erbschaft ist fin­det ihr hier!

Grunderwerbsteuer bei Erbschaft und klassische Grunderwerbsteuer (GrESt)

Ein heik­les aber wich­ti­ges Thema. Es macht kei­nen Unterschied ob ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geerbt wur­de. Seit August 2008 wur­de die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf­ge­ho­ben. Leider schließt das nicht aus, dass es den­noch zu einer hohen Steuerbelastung kom­men kann. Denn auch im Erbfall ist die Grunderwerbsteuer (kurz: GrESt) fäl­lig. Dabei bil­det nicht das Haus, son­dern der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. Bei gewöhn­lich genutz­ten Grundstücken (aus­gen. Land- und Forstwirtschaft) ist die Steuer bzw. der Steuersatz gestaffelt:

  1. von 0 – 250.000€ = 0,5%
  2. von 250.000 – 400.000€ = 2%
  3. über 400.000€ = 3,5%

Bei einem Grundstückswert von 450.000€ wäre die Grunderwerbsteuer also

  1. 1.250€ (0,5% von 250.000€)
  2. + 3.000€ (2% von 150.000€)
  3. + 1.750€ (3,5% von 50.000€)
    ————
     6.000 €

Die Immobilienertragssteuer bleibt grund­sätz­lich in der Erbfolge unbe­ach­tet. Doch wie immer, gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Grundstück aus Erbwegen gegen eine Ausgleichszahlung aus eige­nen (bzw. nicht im Nachlass ent­hal­te­nen) Mitteln über­tra­gen wird – kann es zu einer Vorschreibung der ImmoESt (abhän­gig von der Höhe der Zahlung) kommen.

Zum klas­si­schen Kauf und der Grunderwerbsteuer:

Die Grunderwerbsteuer im klas­si­schen Erwerb ist 3,5%. Dabei ist nicht der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage, son­dern der Kaufpreis.

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