Wir bera­ten Mieter 

Wir hel­fen Ihnen als Mieter

Seit 01.07.2023 ist in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft. Das bedeu­tet, dass der­je­ni­ge die Maklerprovision bezahlt, der den Makler „bestellt“. Leichter zu ver­ste­hen ist es, dass der Erste der den Auftrag gibt, auch bezahlt – Erstauftraggeberprinzip.

Im Regelfall suchen Sie als Mieter auf Plattformen nach Ihren Wohnungen.
Dadurch sind Sie nicht Erstauftraggeber und haben auch kei­nen Anspruch auf eine Beratung sei­tens des Immobilienmaklers. Der Immobilienmakler ist aus­schließ­lich ein­sei­tig tätig und gibt Ihnen die Informationen vom Eigentümer wei­ter. Damit ent­fällt die Aufklärungspflicht und birgt recht­li­che Risiken.

Da ein Mietverhältnis eine recht­li­che Bindung auf län­ge­re Zeit ist, soll­te das wohl über­legt sein.


Mögliche Risiken:

  • Mietpreiserhöhungen
  • Informationsdefizite
  • Fehlende Rechtssicherheit
  • Keine Aufklärung über recht­li­che Risiken
  • Verbotene Ablösen oder Gebühren
  • Unzulässige Klauseln in Mietanbot oder Mietvertrag
  • Keine oder unvoll­stän­di­ge Dokumentation von Übergabe


Wir ste­hen Ihnen bera­tend zur Seite klä­ren Ihre Fragen, über­prü­fen Exposés, ver­mei­den mög­li­che Risiken, kon­trol­lie­ren das Mietanbot, den Mietvertrag, uvm.

Gemeinsam schaf­fen wir ein fai­res Mietverhältnis für Mieter und Vermieter!