Mieterberatung.
Wir helfen Ihnen als Mieter
Seit 01.07.2023 ist in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler „bestellt“. Leichter zu verstehen ist es, dass der Erste der den Auftrag gibt, auch bezahlt – Erstauftraggeberprinzip.
Im Regelfall suchen Sie als Mieter auf Plattformen nach Ihren Wohnungen.
Dadurch sind Sie nicht Erstauftraggeber und haben auch keinen Anspruch auf eine Beratung seitens des Immobilienmaklers. Der Immobilienmakler ist ausschließlich einseitig tätig und gibt Ihnen die Informationen vom Eigentümer weiter. Damit entfällt die Aufklärungspflicht und birgt rechtliche Risiken.
Da ein Mietverhältnis eine rechtliche Bindung auf längere Zeit ist, sollte das wohl überlegt sein.
Mögliche Risiken:
- Mietpreiserhöhungen
- Informationsdefizite
- Fehlende Rechtssicherheit
- Keine Aufklärung über rechtliche Risiken
- Verbotene Ablösen oder Gebühren
- Unzulässige Klauseln in Mietanbot oder Mietvertrag
- Keine oder unvollständige Dokumentation von Übergabe
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite klären Ihre Fragen, überprüfen Exposés, vermeiden mögliche Risiken, kontrollieren das Mietanbot, den Mietvertrag, uvm.
Gemeinsam schaffen wir ein faires Mietverhältnis für Mieter und Vermieter!